Strausberger Str. 9, 15378 Herzfelde

Reglement


Stockcar Fahrzeugbau – Die Regeln

1UUnverstärkt
bis 1.050 kg
1VVerstärkt
bis 1.050 kg
2UUnverstärkt1000 kgbis 1500 kg
2VVerstärkt1000 kg
bis 1500 kg
3UUnverstärkt1000 kg
bis 2300 kg


Das Gewicht bezieht sich auf das eingetragene Fahrzeugleergewicht. Nicht zugelassen sind Trabant und Fahrzeuge mit Rahmenaufbau (einzige Ausnahme Wartburg mit verschweißter Karosse).


Aufgrund der steigenden Gewichte im Fahrzeugbau, werden ab 2020 die Höchstgewichte der Klassen angepasst. Die Gewichtsangaben für die Klasseneinteilung sind als allgemeine Richtlinien zu betrachten. Die genaue Einteilung erfolgt durch die Rennleitung bei der Technischen Abnahme der Fahrzeuge. Die Einteilung der AltStockcars bleibt bestehen.


Bei einem Stockcar-Neubau, kann gern die konkrete Klasseneinteilung des vorgesehenen Fahrzeugs im Vorfeld per E-Mail erfragt werden.


Alle Kunstoffteile innen und außen müssen entfernt werden, ausgenommen ist das Armaturenbrett (keine Zier- oder Gummileisten innen sowie außen). Alle Scheiben, Scheinwerfer und Blinkleuchten müssen entfernt werden. Somit Fahrzeug leer! Bei Neubauten: Keinerlei Bauschaum verwenden (Brandgefahr), Ausnahme Fahrertür!


Überrollbügel 

Mindestens 48 mm Rohr, maximal 100 mm Rohr. Der Überrollbügel muss entlang der oberen Dachkante re. /li. bis zum A-Säulenfuß geführt werden. Abstützung: B-Säule bis B-Säulenfuß, Querverbindung: linke A-Säule, rechte A-Säule, obere Dachkante und Frontscheibe. Querverbindung: rechte und linke B-Säule, obere Dachkante. Es muss mindestens einmal nach hinten bis maximal Mitte Radhaus abgestützt werden. Eine diagonale Verbindung zwischen Dachkante linker B-Säule nach rechtem B-Säulenfuß. Ein Seitenaufprallschutz minimal 48 mm Rohr in der Mitte der Fahrertür (Rohr von links nach rechts hinter der Rückenlehne einschweißen). Keine 4-Kantrohre!


Fahrertür 

Die Türen auf der Fahrerseite (auch hinten) sind in allen Klassen an mindestens 3 Punkten zu verschweißen, so dass sie sich auch nach einem Zusammenstoß nicht selbstständig öffnen können.


Frontscheibengitter sowie Fahrertürgitter 

Das Fahrertürgitter muss klappbar sein. Bei Konstruktionen der Fahrergitter keine scharfkantigen Überstände des Gitters. Das Gitter muss gegen unbeabsichtigtes Öffnen gesichert sein.


Schiebedach

Stahlschiebedächer entweder verschweißen oder mit Scharnieren versehen, so dass sie sich nicht unbeabsichtigt öffnen. Glasdächer sind auszubauen und mit 1 mm Blech verschweißen.


Fahrersitz

Für den Fahrersitz entweder eine Originalbefestigung oder hochwertige Konstruktion bzw. Eigenkonstruktion. Die Rückenlehne gegen nach hinten klappen sichern (Liegeposition vermeiden). Kopfstütze muss vorhanden sein, sowie ein Vier- oder Sechspunktgurt. Befestigung entweder an den Originalbefestigungspunkten oder an hochqualitativen Eigenbauten.


Tank 

Befindet sich der Serientank hinter der Hinterachse, so muss er aus dem Fahrzeug entfernt werden und durch einen separaten Tank ersetzt werden (Trabanttank, Bootstank o.ä.). Dieser muss dann gegen Rausreißen und/oder Verrutschen qualitativ gesichert werden. Füllmengen: 1U und 1V10 Liter - alle anderen 15 Liter.


Batterie 

Die Batterie ist soweit sie nicht am Herstellerort beibehalten wird, gegen Rausreißen und/oder Verrutschen qualitativ zu sichern. 


Staublicht 

Am Fahrzeugheck ist eine rote Leuchte als Staublicht (Mindestgröße 3 cm x 20 cm oder 5 cm x 10 cm zum Beispiel DDR Nebelschlussleuchte) anzubringen. Diese muss gut sichtbar sein (obere drittel der Heckscheibe) und bei laufendem Motor leuchten – Dauerplus.


Kühlung 

Sollte die Kühlung bautechnisch in den Fahrerraum verlegt werden, sind die Verbindungen so zu gestalten, dass es bei einer eventuellen Lösung dieser nicht zu Verbrühungen des Fahrers kommt! Wenn der Kühler sich auf der Beifahrerseite befindet, dann den Kühlerventilator nicht in Richtung des Fahrers richten. Sollte es nicht anders möglich sein, dann den Fahrer mit entsprechender Plane oder Blechverkleidung schützen.


Schalldämpfer 

Jedes Fahrzeug ist mit mindestens einem Schalldämpfer auszurüsten.


Wuchtgewichte 

An den Felgen sind alle Wuchtgewichte, auch an der Innenseite zu entfernen.


Motorhaube 

Motorhauben dürfen nicht verschweißt werden. Diese sind so zu konstruieren, dass sie im Falle eines Brandes von den Streckenposten leicht und schnell zu öffnen sind. Zur Befestigung sind Splinte oder Sicherheitsgurte mit Schnellverschluss zu verwenden, keine Verschraubungen.


Startnummer 

Die Startnummern müssen gut sichtbar am Fahrzeug angebracht sein. Im Lauf verdrecken seitliche Startnummern – zusätzlich im oberen Bereich anbringen, z.B. am Frontgitter. Von Dachschildern aus Blech wird hingegen abgeraten. Ist bei der Ausfahrt eines Laufes die Startnummer nicht erkennbar, kann keine Wertung erfolgen.


Verschweißungen 

Schweißnähte müssen qualitativ hochwertig und durchgehend sein, keine Verschraubungen/Nietungen der Bleche oder Rohre. Verschweißungen gelten nicht als Verstärkung.


Klasse 1U und 2U

Bei erstmals eingesetzten Fahrzeugen sind keine Veränderungen im Boden des Kofferraumbereichs gestattet. Das heißt offene Reserveradmulde (Mitte Radhaus bis Heckblech). Blechverkleidungen am gesamten Fahrzeug entweder Karosserieblech oder max. 1 mm Blech verwenden. Die einzige Verstärkung in diesen Klassen ist der Aggregatschutz. Dieser befindet sich im Frontbereich zwischen dem rechten und dem linken Längsträger und endet an der Außenseite der Längsträger und ist mit max. 48 mm Rohr mit max. 5 mm Stärke auszuführen (keine Vierkantprofile).Blechträger der Stoßstangen können nach Verschweißung am Fahrzeug verbleiben. Keine Anhängerzugvorrichtung am Fahrzeug. Unterfahrschutz gilt nicht als Verstärkung, wenn er geschraubt ist und das Blech max. 3 mm dick ist. Keine Fahrzeugabschrägungen im Frontbereich und keine Holzplatten im Fahrzeugbau. Alle nachträglich verkleideten Front-, Heck- und Seitenteile sind so zu gestalten, dass sie einsehbar bleiben. Keine versteckten und noch so kurzen Rohre in den vorderen und hinteren Längsträgern. Keine Hängerkupplungen!


Klassen 1V und 2V 

Alle Verstärkungen um Front-, Heck- und Seitenbereich dürfen mit max. 48 mm Rohr gestaltet werden. Keine 4-Kantrohre! Der Abstand der einzelnen Rohre muss mindestens 10 cm betragen. Keine Rohrbündel oder mehrfach ineinander gesteckten Rohre verwenden. Verkleidung der Fahrzeuge mit max. 2 mm Blech im Front-, Heckund Seitenbereich, auch hier kein Verschweißen der Motorhaube. Rohre, die zur Verstärkung der Front dienen und im Motorraum verbaut werden, dürfen nicht stumpf an der Spritzwand enden. Keine außenliegenden Rohkonstruktionen erlaubt. Anhängerzugvorrichtungen, Grundträger ohne Kugel dürfen im Fahrzeug verbleiben, der Haken muss abgetrennt und verkleidet werden. Wenn die Kofferraumklappe verschweißt ist, für Einblick sorgen. Keine Fahrzeugabschrägungen im Frontbereich. Verboten: Über 2 mm Blechplatten oder Riffelblech als Kofferraumverstärkung. Alle nicht aufgeführten Verstärkungsarten bedürfen einer Sonderzulassung, welche bis eine Woche vor Renntermin beantragt werden muss.


Klasse 3  

Bei erstmals eingesetzten Fahrzeugen keine Veränderungen im Boden des Kofferraumbereichs. Das heißt offene Reserveradmulde (Mitte Radhaus bis Heckblech). Blechverkleidungen am gesamten Fahrzeug mit Karosserieblech. Ausgenommen sind Front- und Heckbereich, vordere und hintere Kotflügel. Das heißt Front bis A-Säule und Heck bis C-Säule 3 mm Blech. Die einzige Verstärkung in diesen Klassen ist der Aggregatschutz. Dieser befindet sich im Frontbereich zwischen dem rechten und dem linken Längsträger und endet an der Außenseite der Längsträger und ist mit max. 48 mm Rohr mit max. 5 mm Stärke auszuführen (keine Vierkantprofile). Blechträger der Stoßstangen können nach Verschweißung am Fahrzeug verbleiben. Keine Anhängerzugvorrichtung am Fahrzeug. Unterfahrschutz gilt nicht als Verstärkung, wenn er geschraubt ist und das Blech max. 3 mm dick ist. Keine Fahrzeugabschrägungen im Frontbereich. Alle nachträglich verkleideten Front-, Heck- und Seitenteile sind so zu gestalten, dass sie einsehbar bleiben. Keine versteckten und noch so kurzen Rohre in den vorderen und hinteren Längsträgern. Keine Hängerkupplungen!

Stockcar – Die Regeln


Flaggen 


Rote Flagge:
STOPP und auf Weisungen der Streckenposten achten 
Gelbe Flagge:
Schritttempo, nicht überholen, kein Fahrzeugkontakt
Schwarz-Weiße Flagge:
Start, Ziel, Rennabbruch
Weiße Flagge mit rotem Kreuz: Sani-Flagge, wie rote Flagge mit Rettungsgasse 


Vorläufe 

Die Vorläufe dauern ca. 7 Minuten. Es wird versucht, so viele Mitfahrer wie möglich aus dem Rennen zu stoßen. Dabei ist alles, außer ein Anstoß der Fahrertür und/oder das Auffahren auf ein stehendes Stockcar, erlaubt. Fahrzeuge, die mit allen 4 Rädern die äußere Betonkante verlassen haben, sind aus dem aktuellen Lauf ausgeschieden.


Mittelkreis 

Das Durchfahren des Mittelkreises ohne Kontakt ist erlaubt. Wer aus dem Mittelkreis auf die Betonstrecke zurück fährt, muss Vorfahrt gewähren. Die Betonkante ist als Stoppschild anzusehen.


Wertung 

Die Wertung erfolgt Fahrzeugbezogen nach Punkten. Erster Punkt - nach der ersten Rennrunde und Zweite Punkt - wenn man aus eigener Kraft am Ende des Laufes das Ziel überfährt.


Finallauf 

Im Finale fahren die 5 Stockcars, die in den Vorläufen die meisten Punkte erhalten haben. Sieger des Rennens ist der Fahrer, der als erstes 10 komplette Runden auf der Betonstrecke in Fahrtrichtung absolviert hat. Danach folgen Platz Zwei und Drei mit 10 Runden. 



Die Technische Abnahme der Rennfahrzeuge ist Pflicht – ohne diese ist eine Teilnahme nicht möglich. [Anmeldeformular Stockcar, KFZ-Brief bzw. Gewichtsnachweis] Werden nach erfolgter TA des Stockcars Vorteilsveränderungen am Fahrzeug vorgenommen, hat dieses Zuwiderhandeln eine Disqualifikation und ggf. eine mehrjährige Sperrung der Beteiligten zur Folge. Bei späterem, nachweislichem Bekanntwerden von Betrug, werden Plätze und Pokale aberkannt. 


Jeder Fahrer (Mindestalter 18 Jahre) muss persönlich zur Anmeldung erscheinen. [Anmeldeformular Fahrer, Personalausweis oder Führerschein/ Erhalt Fahrerband] Die Anwesenheit jedes Fahrers zur Fahrerbesprechung ist Pflicht! 


Fahrerband 

Das Starten ohne gültiges Fahrerband ist untersagt. Sollte ein Verstoß festgellt werden, startet der Fahrer/das Fahrzeug nicht im aktuellen Lauf oder wird sofort aus diesem genommen. Es werden zusätzlich 2 Punkte abgezogen. 


Es gilt striktes Alkoholverbot auf der Rennstrecke! 

Die Fahrer stimmen ggf. zum Nachweis einem Alkoholtest zu. 


Sicherheit während des Rennens

Das Abnehmen des Helmes, das Abschnallen und das Verlassen des Fahrzeugs während eines Laufes, erfolgt nur auf eindeutige Anweisung eines Streckenposten. Die Rennstrecke ist dann sofort zu verlassen und den weiteren Weisungen der Streckenposten ist Folge zu leisten.


Fahrerbekleidung und Schutz 

Arbeitskombis/ Rennkombis oder lange Jeans und lange Oberbekleidung aus nicht schnell entflammbaren Materialien (kein Polyester) und festes Schuhwerk sind Pflicht. 

Helmpflicht – Voll- oder für den Rennsport zugelassene Teilhelme, diese müssen unversehrt und nicht beschädigt sein. 

Halskrause – Ab Mai 2020 sind nur Rennsporthalskrausen zugelassen, keine medizinischen Halskrausen! 


Schrittgeschwindigkeit 

Nach Verlassen der Rennstrecke, werden die Stockcars in Schrittgeschwindigkeit auf direktem Weg ins Fahrerlager gefahren. Wird ein Stockcar außerhalb der Rennstrecke schneller als Schrittgeschwindigkeit bewegt, wird für jeden Verstoß ein Punkt, für dieses Fahrzeug, in der Wertung gekürzt. 


Abmelden defekter Fahrzeuge 

Ist nach einem Defekt, eine Reparatur nicht mehr möglich, muss das endgültige Ausscheiden des Fahrzeugs der Rennleitung mitgeteilt werden. Auch um das Abmelden einzelner Läufe wird dringend gebeten. Das Nichteinhalten der Regeln führt zu Punkteabzug und je nach Verstoß zur Disqualifizierung des Fahrers und/ oder des Fahrzeugs.



Das Betreten abgesperrter Bereiche ist streng verboten. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigem Hausverbot ohne Erstattung entstandener Kosten. 


Das Betreten der Strecke und der Sicherheitsbereiche während der Veranstaltung ist nur den vom Veranstalter beauftragten Personen erlaubt. 


Unsportliches Verhalten der Teilnehmer und deren Helfer auf dem Veranstaltungsgelände, führt auf Veranlassung der Rennleitung oder des Veranstalters zum Ausschluss der jeweiligen Personen von der Veranstaltung. 


Hunde (Haustiere) sind auf dem Veranstaltungsgelände an der Leine zu führen. 


Den Anweisungen der Ordner und der Streckenposten ist Folge zu leisten. 


Alle Fahrzeuge werden auf dem gesamten Veranstaltungsgelände nur in Schrittgeschwindigkeit bewegt. Durchdrehende Räder sind verboten (Steinschlaggefahr). Bei Reparaturen am Fahrzeug, sind diese so zu sichern, dass Gefahren für Personen ausgeschlossen sind. 


Für jedes Fahrzeug sind 10 kg Öl Binder, ein Feuerlöscher, eine Auffangwanne für Flüssigkeiten und eine Plane zum Unterlegen mitzubringen und im Fahrerlager gut greifbar zu platzieren. Bei Aufforderung der Streckenposten oder Ordner sind diese vorzuzeigen. 


Jedes Stockcar muss auf einer Benzin- und Öl- festen Plane abgestellt werden. 


Bei eventuellen Verunreinigungen des Erdreichs ist sofort Bindemittel einzusetzen. Bei mutwilliger oder grober Verunreinigung führt das zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung und einer Sperre für folgende Events. 


Das Starten der Stockcars ist während der Zeit von 19:00 – 08:00 Uhr verboten.


Jeder angemeldete Teilnehmer haftet für sein Fahrzeug bis zur Abreise oder derÜbergabe zur Entsorgung. Er trägt die alleinige Sorge dafür, sein Fahrzeug gegendie unbefugte Nutzung Dritter zu sichern.


Privatfahrzeuge haben das Gelände nur auf den dafür vorgesehenen Zufahrten zu befahren und dürfen nur im eigenen Fahrerlager bzw. auf dem ausgewiesenem Trailer Parkplatz abgestellt werden. Das Befahren des Veranstaltungsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr. 


Das Bewegen jeglicher Fahrzeuge auf dem Veranstaltungsgelände ist Personen unter 18 Jahren verboten. 


Das Fahren schneller als Schrittgeschwindigkeit auf dem gesamten Veranstaltungsgelände, das Fahren mit einem Stockcar außerhalb der Rennstrecke und des Fahrerlagers führt zum Abzug eines Wertungspunktes und ggf. zur Disqualifikation!


Der Hausmüll muss von jedem Teilnehmer nach dem Rennwochenende mitgenommen und selbst entsorgt werden. Es dürfen keine Flaschen, Metalle, Hölzer, Grills, Reifen und kein Plastikmüll zurückgelassen werden. Sonst ist eine Erhöhung der Startgebühr unabdingbar. Bitte lasst auch keine Kronkorken und Zigarettenkippen zurück.


Offenes Feuer auf dem gesamten Gelände ist strengstens verboten. 

Ausnahme – kleiner Grill, kleine Feuerschale - je nach vorliegender Brandgefahrenstufe.


Das Anmelden der startenden Fahrzeuge, Entrichten der Startgebühr, Bestellen der Toiletten und das Abstecken der Fahrerlager findet immer am Sonntag vor dem Rennwochenende statt. Die genauen Termine und Zeiten werden zu jedem Rennen rechtzeitig bekannt gegeben. 


Ein Schloss für die Toilette ist eigenständig anzubringen und zu entfernen. Das Aufstellen selbst gemieteter Toiletten ist untersagt. 


In eurem eigenen Interesse, achtet mit darauf, dass im Fahrerlager Ordnung, Sauberkeit und Ruhe während der Nacht herrscht. Bei Vorfällen informiert bitte den Veranstalter oder die Ordner. 


Wer glaubt, unerlaubte Ein- bzw. Umbauten gesichtet zu haben, meldet das bitte der Rennleitung.